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   ArbG Karlsruhe, 10.10.2001 - 9 Ca 340/01   

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https://dejure.org/2001,11551
ArbG Karlsruhe, 10.10.2001 - 9 Ca 340/01 (https://dejure.org/2001,11551)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.10.2001 - 9 Ca 340/01 (https://dejure.org/2001,11551)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 9 Ca 340/01 (https://dejure.org/2001,11551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalakte; Ausschlussfrist für die Geltendmachung sonstiger Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis; Leugnung des Massakers von Racak durch einen Redakteur und Reporter ; Verwirkung als Sonderfall der unzulässigen ...

  • RA Kotz

    Abmahnung eines Moderators wegen Fragestellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2002, 362
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Baden-Württemberg, 02.08.2000 - 12 Sa 7/00

    Moderationsverbot - unzulässige Rüge- und Verbotsmaßnahmen gegen Redakteur

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 10.10.2001 - 9 Ca 340/01
    Unter anderem diese Abmahnung war Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen den Parteien vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe (Az.: 4 Ca 319/99) sowie dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az.: 12 Sa 7/00).

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg 12 Sa 7/00 ist der Beklagte der Auffassung, die streitige Äußerung des Klägers rügen und eine entsprechende Abmahnung, beschränkt auf die unkorrekte Wiedergabe der damaligen Nachrichtenlage, habe erteilen zu dürfen.

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 10.10.2001 - 9 Ca 340/01
    Die Fürsorgepflicht entspringt dem in § 242 BGB niedergelegten Grundsatz von Treu und Glauben, der den Inhalt der Schuldverhältnis bestimmt (vgl. BAG, Urteil v. 27.11.1985 in NZA 1986, S. 227).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 10.10.2001 - 9 Ca 340/01
    Für die Frage, ob eine Abmahnung zu Recht erfolgt ist, kommt es daher allein darauf an, ob der erhobene Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist, nicht aber, ob das beanstandete Verhalten dem Arbeitnehmer auch subjektiv vorgeworfen werden kann (BAG, Urteil v. 07.09.1988 in NZA 1989, S. 272).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 10.10.2001 - 9 Ca 340/01
    Der Berechtigte muss unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG, vgl. zuletzt: Urteil vom 25.04.2001 -- 5 AZR 497/99 in NZA 2001, S. 966 ff. m. w. N.).
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